Sonstiges
Die Ausgabe der Fischereierlaubnisscheine 2026 und der Parkkarten erfolgt am Postkeller
- am Ende der Monatsversammlungen am Postkeller
Vorzulegen, bzw. abzugeben sind:
- der gültige Fischereischein
- die vollständig ausgefüllte Fangliste 2025,
(auch Gewicht und Länge der Fische (Vor- und Rückseite))
- der Schwerbehindertenausweis bei Entfall des Arbeitsentgelts
